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Brandschutz für Unternehmen

Der Unternehmer ist gegenüber dem Gesetzgeber , der Berufsgenossenschaft und dem Sachversicherer für diverse brandschutzrelevante Anforderungen verantwortlich. Diese sind nachfolgend kurz beschrieben. Als Sachverständiger für Brandschutz kann ich Sie in all diesen Aufgaben entlasten.

Brandschutzkonzepte prüfen, aktualisieren und realisieren

Bei geplanten Umbaumaßnahmen muss das Brandschutzkonzept beachtet werden. Es kann fatal und teuer sein, einfach eine Wand zu öffnen, wenn diese eine Brandschutzfunktion hat.

Nach Um- und Neubaumaßnahmen muss auch das Brandschutzkonzept überprüft und aktualisiert werden. Das Brandschtzkonzept des Bauantrages kann durch Änderungen in der Planungsphase und während der Bauphase vom Endzustand abweichen. Daher bedarf es einer Überprüfung und Aktualisierung.

Brandschutzordnung erstellen und aktualisieren

Bestimmt durch die Größe des Unternehmens oder durch Festlegung im Brandschutzkonzept bzw. durch Auflagen in der Baugenehmigung ins eine Brandschutzordnung zu erstellen und ständig aktuell zu halten. Ein Revisionszyklus von 2 Jahren hat sich dabei bewährt.

Unterweisungen von Mitarbeitern - jährliche Brandschutzunterweisung

Im Rahmen der jährlichen Brandschutzunterweisung wird neben den grundlegenden brandschutzrelevanten Festlegungen und Hinweise auch auf aktuelle Risiken, Änderungen und Ereignisse des Unternehmens eingegangen.

Schulungen zum Brandschutzhelfer

Brandschutzhelfer sollten in jedem Unternehmen ausgebildet sein. Sie entwickeln ein grundlegendes Verständnis zum Thema Brandschutz und werden in die Lage versetzt, erste Maßnahmen sofort einzuleiten. Im Rahmen ihrer Ausbildung gemäß DGUV 205-023 sowie §10 Arbeitsschutzgesetz, werden sie mit den Grundzügen des Brandschutzes, den Alarmierungsenrichtungen, dem Verhalten im Brandfall und im Umgang mit Feuerlöschern geschult.

Flucht- und Rettungswegpläne erstellen und aktualisieren

In regelmäßigen Abständen sind die Flucht- und Rettungswegpläne zu überprüfen. Bei Umbaumaßnahmen sind auch sie zeitnah zu aktualisieren.

Feuerwehrpläne erstellen und aktualisieren

Sind von einem Unternehmen Feuerwehrpläne zu erstellen, müssen diese in regelmäßigen Abständen bzw. nach Um-o. Neubauten aktualisiert werden und der Feuerwehr zu übergeben.

Laufkarten der Brandmeldeanlage erstellen und aktualisieren

Nach Umbaumaßnahmen müssen die Laufkarten einer Brandmeldeanlage aktualisiert werden. Sie dienen der Orientierung der Feuerwehr im Ereignisfall. Die Brandmeldeanlage selbst muss im Rahmen von Umbauarbeiten überprüft und angepasst werden.

Objekt- bzw. Brandschutzbegehung (einmal jährlich oder öfter)

Der Unternehmer muss in regelmäßigen Abständen eine Brandschutzbegehung durchführen und dokumentieren. Deren Häufigkeit (monatlich, quartalsweise, jährlich) werden durch das Betriebsrisiko, den Sachversicherer oder die Berufsgenossenschaft bestimmt.

Brandschutzbeauftragter - Übertragung von Pflichten

Verantwortlich für den Brandschutz ist der Unternehmer. Er kann diese Aufgaben auf einen von ihm bestellten Brandschutzbeauftragten übertragen. Dies kann ein Mitarbeiter oder ein externer Sachverständiger sein.

Dokumentation von brandschutztechnischen Einrichtungen (Türen, Brandschotte, Brandschutzklappen, RWA,...)

Brandschutztechnische Einrichtungen sind stets in einem betriebsbereiten Zustand zu halten. Daher unterliegen  sie einer Prüfpflicht. Sie müssen erfasst und die durchgeführten Prüfungen dokumentiert sein.

Digitalisierung von Plänen

Sollten für ein Objekt keine oder nur Bauzeichnungen in Papierform vorliegen, kann ich aktuelle Pläne im DWG-Format erstellen.

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